Versicherungen, Militär
Unfallversicherung
Sind Sie angestellt und arbeiten mindestens 8 Stunden pro Woche, geniessen Sie bei einem Unfall volle Deckung. Trifft dies nicht zu, müssen Sie das Unfallrisiko bei der Krankenkasse einschliessen, damit Sie bei einem Unfall versichert sind.
Informieren Sie deshalb Ihre Krankenkasse über Ihre Erwerbssituation; eine kurze schriftliche Mitteilung an Ihre Versicherung reicht. Für die kantonalen Prämienverbilligungen ist Ihre Wohngemeinde zuständig.
AHV/IV
Informationen zu den AHV/IV-Beiträgen befinden sich auf dem ZHAW-Intranet unter SVA/AHV-Beiträge.
Militärdienst/Zivildienst
- Militärdienst / Verschiebung (Internet)