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Module IPL (ab SJG 2020)

Die Pflicht- und Wahlpflichtmodule der Interprofessionellen Lehre BSc (IPL) sind über alle Semester hinweg angeordnet. Die jeweiligen Anhänge der Studienordnungen (Internet) und die Modulübersicht des jeweiligen Studiengangs geben im Detail Auskunft.

Pflichtmodule
In gewissen Pflichtmodulen, wie bspw. im Modul BA.XX.521 Herausfordernde Berufspraxis und Kooperation des 5. Semesters (Kalenderwochen 2 bis 5) können Studierende entsprechend ihrer Bedürfnisse und Vorkenntnisse bestimmte Schwerpunkte setzen und Themen wählen.

Wahlpflichtmodule
Das multi- und interprofessionelle Lehr- und Lernangebot an Studierende beinhaltet eine grosse Anzahl von frei wählbaren Wahlpflichtmodulen. Die zwei Modulgruppen «Gesellschaft, Kultur und Gesundheit 1 (GKG 1)» und «Gesellschaft, Kultur und Gesundheit 2 (GKG 2)» zugeordnet sind. Module der Modulgruppe «GKG 1» können ab dem 2. Semester, Module der Modulgruppe «GKG 2» ab dem 4. Semester besucht werden. Der Besuch von Modulen der Modulgruppe «GKG 2» setzt das Bestehen der Modulgruppe «GKG 1» voraus. Die Module der beiden Modulgruppen werden mit den Prädikaten «bestanden» / «nicht bestanden» beurteilt.

Die Liste der angebotenen Module wird jeweils bis anfangs Mai (fürs darauffolgende Herbstsemester) bzw. bis anfangs Oktober (fürs darauffolgende Frühlingssemester) publiziert (Evento). Gleichzeitig erfolgt die Kommunikation zum Wahlprozedere. Unterricht dieser Module wird fast ausschliesslich in den Abendstunden und/oder an Samstagen geplant.

Module mit zu geringen Anmeldezahlen werden nicht durchgeführt. Studierende, die sich auf solche angemeldet haben, werden eingeladen, sich auf andere Wahlpflichtmodule anzumelden.

Gruppeneinteilung

Die Studierenden absolvieren die multi- und interprofessionellen Lehrveranstaltungen meist in studienganggemischten Gruppen. Die Gruppenzuteilungen erfolgen modulspezifisch vor Semesterbeginn und werden durch die jeweilige modulverantwortliche Person fristgerecht und in geeigneter Weise kommuniziert. Da die Zuteilungen unter Berücksichtigung vieler Kriterien erfolgen, sind Umteilungen nur in absoluten Ausnahmefällen möglich.

Unterrichtszeiten

Der Unterricht findet dienstags, mittwochs oder samstags statt, Unterricht von Wahlpflicht-Lernangeboten zu Randzeiten (abends und samstags). Ausnahme bildet das Pflichtmodul BA.XX.521 Herausfordernde Berufspraxis und Kooperation. Dieses wird als Blockveranstaltung in den Kalenderwochen 2 bis 5 des 5. Semester durchgeführt. Dieses Modul ist Teil der Winter School mit Beteiligung nationaler und internationaler Incoming-Studierender und -Dozierender.


Leistungsnachweise IPL (ab SJG 2020)

Anzahl sowie Form der Prüfungen und der anderen Leistungsnachweise sind in den Modulbeschreibungen geregelt. Zeit, Ort und Prüfungsbedingungen werden durch die modulverantwortliche Person oder die Dozierenden rechtzeitig und auf geeignete Weise bekannt gegeben.

Ausdrücklich verweisen wir Sie auf die Rahmenprüfungsordnung (RPO) für Bachelor- und Masterstudiengänge der ZHAW und die Studienordnungen (SO), die Details zu Prüfungen und anderen Leistungsnachweisen regeln, insbesondere die Notengebung sowie, was im Verhinderungsfall als begründete Absenz akzeptiert wird.

Regelungen IPL (Einsichten, Abwesenheiten, etc.)

Für den Bereich der Interprofessionellen Lehre BSc (IPL) bestehen diverse Regelungen, die sich auf die Rahmenprüfungsordnung (RPO) für Bachelor- und Masterstudiengänge der ZHAW und Studienordnungen (SO) stützen:

  • Versäumen einer Prüfung oder eines anderen Leistungsnachweises
    Versäumen Studierende begründet eine Prüfung oder einen anderen Leistungsnachweis, so ist die modulverantwortliche Person oder die/der zuständige Dozierende umgehend zu benachrichtigen und der Hinderungsgrund muss unverzüglich belegt werden. Nur wenn diese Bedingungen eingehalten sind, haben die Studierenden Anrecht auf eine Ersatzleistung (vgl. RPO § 36 ff.).
  • Ersatzprüfungen, Nachprüfungen und Nachbesserungen
    In den Modulbeschreibungen ist festgehalten, ob Leistungsnachweise für Module nachgebessert werden können oder Nachprüfungen durchgeführt werden. Die Studierenden werden in den ersten Semesterwochen über die Termine von Ersatz- und Nachprüfungen informiert, über die Modalitäten der Durchführung in der Regel kurz vor dem Prüfungstermin. Die bekannt gegebenen Termine sind verbindlich. Die Mitteilung an die Studierenden über publizierte Ersatz- und Nachprüfungsnoten erfolgt jeweils spätestens in der Jahreswoche 10 (Herbstsemester) beziehungsweise 30 (Frühlingssemester), davon ausgenommen sind Spezialregelungen.
  • Einsicht in Prüfungen oder andere Leistungsnachweise
    Studierende können Beurteilungen von Prüfungen und anderen Leistungsnachweisen einsehen. Entsprechende Zeitfenster werden für die einzelnen Module separat festgelegt und sind verbindlich. Die modulverantwortliche Person informiert Studierende fristgerecht und in geeigneter Weise über die Einzelheiten.

Gesuche

Gesuche, die multi- und interprofessionelle Module betreffen, sind bei der Leitung Fachstelle Interprofessionelle Lehre und Praxis (FS IPLP) für das Herbstsemester bis spätestens Ende der Kalenderwoche 33 bzw. für das Frühlingssemester bis spätestens Ende der Kalenderwoche 3 mit dem entsprechenden Formular einzureichen.