• Facebook ZHAW Gesundheit
  • Youtube ZHAW Gesundheit
  • Instagram ZHAW Gesundheit
  • LinkedIn ZHAW Gesundheit

Nach dem Studium


FAQ Stellenbewerbung und Arbeitseintritt nach dem Studium

  • Kann ich mich bereits vor Abschluss des ZMC auf eine Arbeitsstelle bewerben?
    Ja, sie können sich bereits vor Abschluss des ZMC bewerben. Sie können ihrer Bewerbung die Datenabschrift (Transcript of Records) sowie ihre bisherigen Praktikumsbeurteilungen beilegen.
     
  • Darf ich direkt nach dem ZMC eine Arbeitsstelle annehmen oder muss ich auf das Diplom warten?
    Ja, sie dürfen direkt nach dem ZMC eine Arbeitsstelle antreten und müssen nicht auf den Erhalt des Diploms warten. Falls ihr:e zukünftige:r Arbeitgeber:in eine Bestätigung verlangt, dass sie ihr Studium vollständig abgeschlossen haben, können sie diese Bestätigung in den letzten 4 Wochen des ZMC über folgende e-Mailadresse anfordern: bsc.pt@zhaw.ch.
     
  • Welche Dokumente erhalte ich wann von der ZHAW?
    Ende August erhalten sie das Diplomzeugnis, die Diplomurkunde sowie das Diploma Supplement. Das Diplom ist bereits beim Schweizerische Rote Kreuz (SRK) registriert. Die Datenabschrift (ToR) können sie selbständig aus Evento herunterladen.
     
  • Was benötige ich, um als dipl. Angestellte:r zu arbeiten?
    In einer Privatpraxis benötigen sie das Diplom und eine GLN-Nummer. Die GLN-Nummer wir in der Regel durch die Leitungsperson der Privatpraxis gelöst. In einer Klinik benötigen sie nur das Diplom.
     
  • Was ist eine GLN-Nummer?
    GLN steht für «Global Location Number». Dies ist eine Identifikationsnummer für Fachpersonen, welche im Gesundheitswesen Leistungen erbringen. Die GLN-Nummer wird einmalig gelöst und bleibt lebenslang dieselbe (analog der Sozialversicherungsnummer), auch bei einem Stellenwechsel.
     
  • Wie kann ich eine GLN-Nummer lösen?
    Die GLN-Nummer wird entweder durch die Arbeitgebenden gelöst oder kann durch sie über folgenden Link selbst beantragt werden: https://refdatabase.refdata.ch/RegistrationOnline/?Lang=DE . Für den Antrag wird das Diplom benötigt.
     
  • Benötige ich für meine Anstellung nach der Diplomierung eine Berufsausübebewilligung (BAB)?
    Ob eine BAB für Berufseisteigende benötigt wird, ist kantonal unterschiedlich geregelt. Erkundigen sie sich diesbezüglich bei ihren zukünftigen Arbeitgebenden. Es ist in der Pflicht der Arbeitgebenden, dass Angestellte alle Auflagen erfüllen.
     
  • Benötige ich einen Strafregisterauszug, um als Angestellte:r zu arbeiten?
    Ob sie einen Strafregisterauszug benötigen, ist je nach Kanton und zukünftiger Arbeitsort unterschiedlich. Die Bestellung erfolgt über folgende Webseite des Bundes: https://www.e-service.admin.ch/crex/cms/content/strafregister/uebersicht_de
     
  • Ab wann darf ich selbständig tätig sein (eine eigene Praxis eröffnen/auf eigene Rechnung arbeiten)?
    Nach einer 2-jährigen Tätigkeit als angestellte:r Physiotherapeut:in dürfen sie eine eigene Praxis eröffnen oder/und auf eigene Rechnung Leistungen abrechnen.
     
  • Was ist der Unterschied zwischen «in eigener fachlicher Verantwortung» und «Praxisbewilligung»?
    Die Begrifflichkeiten sind äquivalent zu verstehen.
     
  • Wie werden Leistungen in den Privatpraxen abgerechnet, bis Berufseinsteigende das Diplom erhalten?
    Die Leistungen können erst mit dem Erhalt des Diploms und der GLN-Nummer abgerechnet werden. In der Zeit zwischen Studiumsabschluss und Erhalt des Diploms können Leistungen über die Praxisinhabenden abgerechnet werden.

Konnten wir ihre Frage nicht beantworten? Dann melden sie sich auf: bsc.pt@zhaw.ch.

 


Weitere Informationen