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Dispensationen


Anrechnung von Vorkenntnissen:

Studierende können Antrag stellen auf Dispensierung von einem Modul, wenn sie (a) Kenntnisse vom Inhalt eines Moduls nachweisen können oder (b) andernorts entsprechende Studienleistungen erbracht haben. Dazu haben Sie den Dispensierungsantrag und die entsprechenden Nachweisdokumente (Modulbeschreibungen, Datenabschrift, Nachweis über Prüfungsleistungen, Arbeitszeugnis, etc.) mit dem unten stehenden Formular via E-Mail an die zuständige Studiengangleitung einzureichen. Gemäss ZHAW-Reglement Immatrikulation und Exmatrikulation hat dies für Module im Herbstsemester bis spätestens Ende der Kalenderwoche 33 und für Module im Frühlingssemester bis Ende der Kalenderwoche 3 zu erfolgen.

Es wird gebeten, die Gesuche frühestens 1 Jahr vor der Moduldurchführung einzureichen. I. d. R. werden diese auch frühestens ein halbes Jahr vor der Moduldurchführung bearbeitet.