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News

Vorgehen für Studierende zur Kostenübernahme bei Covid-Antigen-Schnelltests ab 11. Oktober 2021

Gemäss Bundesrats-Entscheid sind die Covid-Tests ab 11. Oktober 2021 für alle kostenpflichtig (Ausnahme «Einmal-Geimpfte»). In klar definierten Fällen übernimmt die ZHAW die Kosten für die Covid-Antigen-Schnelltests.

Nachfolgend informiert Sie das ZHAW-Departement Gesundheit zum Vorgehen der Kostenübernahme: 

A.) Wo können sich Studierende auf Covid testen lassen?
Studierende können in jedem offiziellen Testcenter einen Covid-Antigen-Schnelltest machen lassen. An der ZHAW in Winterthur ist dies jeweils von Montag bis Freitag, 07:00 – 10:00 Uhr an folgenden Standorten möglich:

Wichtig: Die Studierenden müssen die Testkosten zunächst selbst bezahlen. Anschliessend können die Testkosten bei der ZHAW eingefordert werden, wenn die entsprechenden Rahmenbedingungen unter B) erfüllt sind.

B.) Wer kann die Rückzahlung der Covid-Testkosten einfordern?
Studierende können unter folgenden Bedingungen eine Rückzahlung der Kosten für den Covid-Antigen-Schnelltest einfordern:

  • Studierende, die im Skills Training eine Anwesenheitserfordernis haben  
  • Studierende, die für Leistungsnachweise eine Anwesenheitspflicht haben 

HinweisBei Unklarheiten zur Anwesenheitspflicht können die verantwortlichen Dozierenden kontaktiert werden.

C.) Merkblatt und Spesenformular
Das Merkblatt und das Spesenformular sind im ZHAW-Intranet unter den folgenden Links aufgeschaltet:

D.) Wo können Studierende das ausgefüllte Spesenformular einreichen?
Studierende können mehrere Quittungen miteinander abgeben. Das Spesenformular muss monatlich ausgefüllt und persönlich bei Services Studierende und Weiterbildung SSW (im Raum MG E0.059) eingereicht werden.

Hinweise: Unvollständig ausgefüllte Spesenformulare werden nicht bearbeitet und zurückgewiesen. Quittungen müssen beigelegt werden. Es werden nur Covid-Antigen-Schnelltest rückerstattet. Die Bearbeitung der Abrechnung kann 4-6 Wochen in Anspruch nehmen. 

Diese ZHAW-Regelung gilt ab dem 11. Oktober 2021 bis auf Widerruf. Die bundesrätliche Zertifikatspflicht gilt aktuell vom 11. Oktober 2021 bis zum 24. Januar 2022.

E.) Sind Sie bereits einmal gegen Covid geimpft?
Wichtig: Die Kosten für Tests bei einmal geimpften Personen, die zu Testzertifikaten führen, werden bis 30. November 2021 vom Bund getragen (bis zur vollständigen Impfung). Webseite BAG
In diesem Fall dürfen Studierende kein Spesenformular bei der ZHAW einreichen.

Wir wünschen Ihnen weiterhin ein gutes und erfolgreiches Herbstsemester 2021/2022.