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News

Vorgehen bei Covid-19-Erkrankung oder bei Selbstquarantäne

Weil von Ihrer Seite verschiedene Fragen zum korrekten Vorgehen bei Isolation oder Selbstquarantäne im Zusammenhang mit Prüfungen oder Präsenzunterricht eingegangen sind, möchten wir nachfolgend die Infomail von ZHAW-Verwaltungsdirektor Reto Schnellmann vom 28. Oktober 2020 «Informationen zu den neuen Covid-19-Massnahmen an der ZHAW» präzisieren.

 

Für das Melden einer Abwesenheit vor einer Prüfung oder bei Präsenzunterricht gehen Sie bitte am Departement Gesundheit wie folgt vor:

  1. BSc- und MSc-Studierende, welche sich gemäss Vorgaben des BAG und des Schutzkonzeptes der ZHAW in Isolation (positiver Covid-19-Test) oder Quarantäne begeben müssen, melden ihre Abwesenheit (Dauer, Datum) per Mail an folgende Adresse: studium.gesundheit@zhaw.ch.
  2. Ein Arztzeugnis wird nur verlangt, wenn ein positiver Covid-19-Test (Isolation) vorliegt.

Bitte fügen Sie bei Ihrer Abmeldung in der Betreffzeile Ihrer Mail einen der beiden folgenden Vermerke an:

  • Abwesenheit aufgrund Quarantäne
  • Abwesenheit aufgrund Covid-19 positiv

Besten Dank. Wir wünschen Ihnen alles Gute.

Herzliche Grüsse
Ihr Team Services Studierende