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Formulare, Merkblätter, Broschüren


Formulare, Merkblätter Departement Gesundheit

Anrechnung von Vorkenntnissen: Studierende können Antrag stellen auf Dispensierung von einem Modul, wenn sie (a) Kenntnisse vom Inhalt eines Moduls nachweisen können oder (b) andernorts entsprechende Studienleistungen erbracht haben. 

Anrechnung nicht kreditierter Studienleistungen: Wurden während dem Studium an der ZHAW oder andernorts Kompetenzen erworben oder Studienleistungen erbracht, für die Studierende keine ECTS-Kreditpunkte erhalten haben (oder entlöhnt wurden), können Studierende die Anrechnung an die Modulgruppe Gesellschaft, Kultur und Gesundheit 2 beantragen. Maximal ist eine Anrechnung von 3 ECTS-Kreditpunkten möglich.
Auf Moodle wird auf der Seite Allgemeine Informationen Interprofessionelle Lehre BSc eine Liste mit anrechenbaren Leistungen publiziert. Zur Anrechnung sind ein Dispensationsantrag sowie die entsprechenden Nachweisdokumente (Teilnahmebestätigungen, etc.) an info.iplp@zhaw.ch einzureichen, dies hat für Module im Herbstsemester bis spätestens Ende der Kalenderwoche 33 und für Module im Frühlingssemester bis Ende der Kalenderwoche 3 zu erfolgen. 

Verschiebung des Zeitpunktes einer Modulbelegung: Können Studierende auf Grund ernsthafter Gründe* ein Modul nicht zum vorgegebenen Zeitpunkt besuchen, so ist ein Modul-Verschiebungsgesuch fristgerecht einzureichen.

Antrag auf Wechsel von Voll- zu Teilzeit oder umgekehrt (BScGP/ MScHB/ MScPF): Ein Antrag auf Wechsel von Voll- zu Teilzeit oder umgekehrt ist gemäss den Fristen im «Antragsformular Wechsel Voll- Teilzeit» zu stellen.

Versäumnis von Testat pflichtigem Unterricht: Ist im Voraus absehbar, dass Studierende Testat pflichtigen Unterricht aus ernsthaften Gründen* nicht besuchen können, ist ein Gesuch einzureichen.

Antrag auf Urlaub: Ein Antrag auf Urlaub ist gemäss den Fristen im «Formular Antrag auf Urlaub» zu stellen.

Verschiebung von Prüfungen und anderen Leistungsnachweisen: Können Studierende voraussehbar und aus ernsthaften Gründen* eine Prüfung oder einen anderen Leistungsnachweis nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt absolvieren, so ist ein Verschiebungsgesuch fristgerecht einzureichen.

* Grundsätzlich werden als Dispensationsgrund nur Begründungen akzeptiert, wie sie in der RPO bei den Leistungsnachweisen (§ 36) aufgeführt sind: “Höhere Gewalt, Krankheit, Militärdienst, Unfall, Todesfall oder Betreuungsnotfall in der Familie“. Als «höhere Gewalt» akzeptiert wird beispielsweise eine Vorladung vor Gericht oder bei einer Spitzensportlerin die Teilnahme an einem nationalen oder internationalen Sportanlass.

Antrag auf Nachteilsausgleich: Studierende, die infolge einer Behinderung oder chronischen Krankheit einen Nachteilsausgleich benötigen, nehmen bitte so rasch wie möglich Kontakt mit der Fachstelle hindernisfreies Studieren und Arbeiten (diversity.gesundheit@zhaw.ch) auf. Weitere Informationen finden Sie auf folgender Website.

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